![© Kassiopeia - stock.adobe.com Luftwärmepumpe](/content/e3/e23645/e23646/e232313/e232344/pic_big/img/ger/AdobeStock_674523268_Mit_Wohn-Riester_Heizung_sanieren_V1_w760_h640_q15_jpg.jpg?checksum=9cecf5cec22095778c1c9c4f97ad3313e8999843)
Wohn-Riester
Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).
Klimafreundliche Heizung
Zulageberechtigte, die über eine selbst genutzte Wohnimmobilie verfügen, können mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1.1.2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ZfA der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
Stand: 26. Februar 2024